Der Immobilienmakler der Zukunft benötigt schnelle, konkrete und sichere Informationen für alle Bereiche der Entscheidungsebene. Deshalb wollen wir ein ausgesprochen intensives Immobilien Netzwerk mit anderen Maklern und Beratungsunternehmen: Erfahrene Spezialisten im Immobilienbereich, die unseren Kunden schnelle und wichtige Informationen geben. Dieses Immobilien Netzwerk wäre in der Immobilien Branche einmalig.
Ziele und Unterstützung von 1000 Makler.de ist es, Vermittlern bundesweit einen Austausch von Interessen und Kooperationen im Bereich Immobilien zu ermöglichen.
Kooperationen, die in anderen Bereichen schon lange zur täglichen Arbeit gehören, sollen auch für das Immobiliengeschäft ausgeweitet werden.
Hilfe bei der Suche nach dem passenden Kooperationspartner, bei der Suche nach der richtigen Immobiliensoftware für Berechnungen und Kundenverwaltung.
Mit dieser Hilfe soll dem Einzelnen oder auch kleinen Gruppen die Arbeit in Zeiten von Immobilien Verbänden erleichtert werden.
Wir arbeiten gerade an dem innovativsten Netzwerk von Immobilien Fachleuten in Deutschland in dem jeder Grundeintrag gratis ist. Die Fachleute sind je nach Standort und Branche in Form einer Liste mit Firmenname, Adresse, Postleitzahl sowie Stadt aufgeführt.Nur für kurze Zeit bekommen sie kostenlos einen Themenrelevanten Link auf Ihre eigene Homepage und einen E-Mailweiterleitung.
Wir bieten für Quereinsteiger mit dem Wunsch Immobilienmakler zu werden, ein Partnernetzwerk mit Immobilienfachleuten in ganz Deutschland. Sie haben eine Geschäftsidee im Immobilienbereich wir begleiten Sie. Wir bieten Ihnen ein deutschlandweites Partnernetzwerk im Immobilienbereich. Hier bekommen Sie alles was Sie brauchen um erfolgreich am Markt bestehen zu können. Über Partner bieten wir deutschlandweit Schulungen an, das heißt für Sie keine langen Anreisen und Hotelübernachtungen. E-Learning ist die modernste Form sein Wissen auf den neusten Stand zu bringen, auch in diesem Bereich arbeiten wir mit ausgewählten Partnern zusammen. Sie haben noch keine Maklersoftware oder sind nicht zufrieden auch hier können wir helfen und das kostenlos. Präsentieren Sie Ihr Unternehmen auf unser Webseite mit Logo ,weiterleitung auf Ihre Homepage und Kontaktanfrage per E-Mail.



Der Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter ist auch dann wirksam, wenn sich herausstellt, dass der Makler die Wohnung angeboten hat, ohne vom Eigentümer hierzu beauftragt worden zu sein. Das bedeutet, so die Konsequenz aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der Makler kann auch die Provision vom Mieter verlangen. Vorausgesetzt, es ist tatsächlich zum Abschluss des Mietvertrages gekommen. Verstoß gegen Wohnungsvermittlungsgesetz macht Maklervertrag nicht ungültig:. Zwar bestimmt das Wohnungsvermittlungsgesetz in Paragraph 6, dass ein Wohnungsvermittler nur Wohnräume anbieten darf, wenn er hierzu den Auftrag eines Vermieters oder eines sonstigen Berechtigten erhalten hat. Ein Verstoß gegen dieses Verbot führt aber nicht unbedingt dazu, so der Bundesgerichtshof, dass der Vertrag zwischen Makler und Wohnungssuchendem unwirksam oder nichtig ist. Die Regelung des Wohnungsvermittlungsgesetzes soll unterbinden, dass Makler Wohnungen anbieten, von denen sie zufällig durch Dritte erfahren oder die sie aus Anzeigen in Zeitungen entnommen haben, ohne dass sie von den Berechtigten einen entsprechenden Auftrag haben.
Seit 2006 dürfen die Bundesländer gemäß Artikel 105 Grundgesetz den Satz der Grunderwerbsteuer selbst festlegen. Und davon machen sie auch regen Gebrauch. Immer mehr Bundesländer erhöhen die Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks anfällt. So hebt zum Beispiel Nordrhein-Westfalen die Grunderwerbsteuer zum 1. Oktober 2011 von 3,5 auf 5 Prozent an.
Gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 1 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) werden bei einem Kauf beispielsweise folgende Posten bei der Bemessungsgrundlage miteinbezogen: vertraglich vereinbarter Kaufpreis, übernommene Verbindlichkeiten, Erbbauzinsen bei Erwerb eines Erbbaurechts, dem Verkäufer vorbehaltene Nutzungsrechte wie Nießbrauch, Wohnrecht und auch die Kosten für die Errichtung eines Gebäudes auf dem Grundstück, wenn sich der Erwerb auf ein Grundstück im bebauten oder noch zu bebauenden Zustand bezieht. Nicht berücksichtigt werden dagegen zum Beispiel die auf den Erwerb anfallende Grunderwerbsteuer, die Notarkosten oder der Wert des erworbenen Inventars.
Spezielle Erwerbsformen sind von der Steuer befreit. Hierzu zählt gemäß § 3 GrEStG etwa der Grunderwerb unter Ehegatten oder Verwandten in gerader Linie, also Eltern und Kind, der Grunderwerb von Todes wegen, durch Miterben im Rahmen einer Erbauseinandersetzung oder der Grunderwerb im Rahmen einer Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung. Weiter besteht auch eine Untergrenze, denn die Steuerpflicht besteht erst ab einer Bemessungsgrundlage von 2500 Euro.
Wer bei einem Grundstückskauf die Grunderwerbsteuer tragen muss, ist in erster Linie Sache der Vertragsparteien. Im Kaufvertrag können sie festlegen, wer die Grunderwerbsteuer übernehmen soll. Sind dazu im Vertrag keine Angaben enthalten, wird das Finanzamt den Steuerbescheid zunächst an den Erwerber des Grundstücks richten. Erst wenn er die Steuer nicht begleichen kann, wird der Vertragspartner in die Pflicht genommen. Denn das Gesetz geht davon aus, dass die Vertragsparteien als Gesamtschuldner gemäß § 44 Abgabenordnung haften.